Ratgeber für den Trauerfall Meiningen

Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und demOrt der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren ist die Friedhofsverwaltung mit Sitz in der Berliner Straße 13 in Meiningen. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken. Eine Laufzeitverlängerung ist nicht bei allen Bestattungsformen und Grabarten möglich. Friedhof Henneberg Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird. (Immanuel Kant) Die verschiedenen Formen der Bestattung 20

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