Ratgeber für den Trauerfall Meiningen

Erdreihengrabstätten Erdreihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt werden. Verlängerungen oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Erdreihengrabstätte sind nicht möglich. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. In jeder Erdreihengrabstätte darf nur ein Verstorbener bestattet werden. Ausnahmen bilden jedoch die Bestattung eines verstorbenen Kindes unter einem Jahr, welches gemeinsam mit einem Familienangehörigen in einer Erdreihengrabstätte bestattet werden darf. Auch gleichzeitig verstorbene Geschwister unter 7 Jahren dürfen zusammen in einem Erdreihengrab beigesetzt werden. Erdwahlgrabstätten Die Erdwahlgrabstätte sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Hierbei wird unterschieden zwischen ein- und und zweistellige Grabstätten wie auch zwischen Grabstätten mit allgemeinen sowie mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausgestellt. Wichtig ist weiterhin, dass der Erwerber bereits beim Erwerb des Nutzungsrechtes seinen Rechtsnachfolger bestimmt und diesem das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag überträgt. Die Übertragung kann nur auf eine Person erfolgen und ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung der Stadt Meiningen. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Friedhofsgebührensatzung. Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden in Meiningen und den Ortsteilen folgende Grabstätten unterschieden: ƒ ƒ Erdreihengrabstätten, ƒ ƒ Erdwahlgrabstätten, ƒ ƒ Urnenreihengrabstätten, ƒ ƒ Urnenwahlgrabstätten, ƒ ƒ Urnengrabstätten mit Grabzeichen, ƒ ƒ halbanonyme Urnengrabstätten, ƒ ƒ anonyme Urnengrabstätten, ƒ ƒ Baumbestattungen, ƒ ƒ Partnergrabstätten mit Grabzeichen, ƒ ƒ Kolumbarium, ƒ ƒ Erdreihengrabstätten mit Grabzeichen, ƒ ƒ Wiesenurnengrabstätte, ƒ ƒ Ruhewald Es besteht hierbei kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte, an Wahlgrabstätten, an Urnenwahlgrabstätten oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 21

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