Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkries Meißen

8 Landesblindengeld Nach dem Gesetz über die Gewährung eines Landes­ blindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Landes- blindengeldgesetz – LBlindG) erhalten Ì Ì blinde Menschen Ì Ì hochgradig sehschwache Menschen Ì Ì gehörlose Menschen Ì Ì schwerstbehinderte Kinder (mit einem Grad der Behin- derung von 100) Geldleistungen unabhängig von Einkommen und Ver- mögen. Das Gesetz regelt finanzielle Zuwendungen für Menschen mit genannten Behinderungen, die eine finan- zielle Unterstützung in Form eines Nachteilsausgleiches erhalten. Leistungen Ì Ì für hochgradig Sehbehinderte: monatl. 62 Euro Ì Ì für Gehörlose: monatl. 115 Euro Ì Ì für schwerstbehinderte Kinder: monatl. 100 Euro Ì Ì für Blinde und gleichzeitig Gehörlose: 147 Euro Beratung und Unterstützung bei der Beantragung erteilt das Kreissozialamt. Kontakt: Kreissozialamt Meißen, SG Schwerbehinderung Loosestraße 17/19 Haus A, EG, Zimmer 13 01662 Meißen Telefon: 03521 7253151 E-Mail: kreissozialamt@kreis-meissen.de Internet: www.kreis-meissen.org/2727.html Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit ein- heitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und gibt Auskunft über Schwere der Behinde- rung. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Schwerbehinder- tenausweise werden überwiegend unbefristet ausge- stellt – Ausnahmen sind vorgesehene Nachprüfungen o. Ä. Unter einer Behinderung ist ein Abweichen der körper- lichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter untypischen Zustand über mehr als 6 Monate und eine daraus folgende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesell- schaft (§ 2 Abs. 1 SGB IX) zu verstehen. Wichtige Hinweise Ì Ì Anträge stellen und Informationen erhalten Sie im zuständigen Kreissozialamt oder im Sozialamt Ihrer kreisfreien Stadt. Ì Ì Die Antragstellung mit dem behandelnden Arzt absprechen. Ì Ì Bereits vorhandene ärztliche Unterlagen bei der Antragstellung mit einreichen (z. B. Krankenhaus- entlassungsbericht, Kurbericht, alle die Behinderung betreffenden Befunde in Kopie). Ì Ì Lichtbild bereithalten (nicht mit dem Antragsformular einreichen). Kontakt: Kreissozialamt Meißen, SG Schwerbehinderung Loosestraße 17/19 Haus A, EG, Zimmer 13, 01662 Meißen Telefon: 03521 7253151 E-Mail: kreissozialamt@kreis-meissen.de Internet: www.kreis-meissen.org/2727.html © Brigitte Bohnhorst – Fotolia © Gina Sanders – Fotolia

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