Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkries Meißen

7 Das Versicherungsamt des Kreissozialamtes berät zu folgenden Themen: Ì Ì Regelaltersrente Ì Ì Altersrente für langjährig Versicherte Ì Ì Altersrente für schwerbehinderte Menschen Ì Ì Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Ì Ì Erziehungsrente Ì Ì Witwen- und Witwerrente Ì Ì Antragstellung Kontakt: Kreissozialamt Meißen, Versicherungsamt Loosestraße 17/19 Haus A, 1. OG, Zimmer 1.15 01662 Meißen Telefon: 03521 7253127 E-Mail: ksa.versicherungsamt@kreis-meissen.de Internet: www.kreis-meissen.org Grundsicherung im Alter Diese Grundsicherung ist eine eigenständige Leistung der Sozialhilfe und der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangig. Als bedarfsorientierte Basisleistung sichert sie den Lebens- unterhalt für Menschen, die aufgrund von Alter oder voller Erwerbsminderung auf Dauer nicht mehr erwerbstätig sein können. Höhe und Umfang der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Weitere Informationen und Beratung erteilt das Kreis­ sozialamt. Kontakt: Kreissozialamt Meißen, Sozialhilfe 1 Loosestraße 17/19 Haus A, 1. OG, Zimmer 1.29 01662 Meißen Telefon: 03521 7253111 E-Mail: kreissozialamt@kreis-meissen.de Internet: www.kreis-meissen.org/2713.html Hilfe zur Pflege „Hilfe zur Pflege“ ist eine Leistung der Sozialhilfe. Mit der Einführung der Pflegegrade zum 1. Januar 2017 wurden auch die Leistungen der Hilfe zur Pflege an das Vorliegen mindestens des Pflegegrades 2 geknüpft. Hilfe zur Pflege kann beansprucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Ì Ì der bestehende Pflegebedarf kann mit den Leistungen der Pflegekasse und/oder privater Pflegeversicherun- gen nicht gedeckt werden oder Ì Ì Personen haben zwar einen Pflegebedarf gemäß den Pflegegraden 2 bis 5 durch die Pflegekasse zuerkannt bekommen, verfügen jedoch über keinen Pflegegrad, weil der pflegerische Bedarf voraussichtlich nur für weniger als sechs Monate besteht oder Ì Ì Personen haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen und/oder privaten Pflegeversicherung Weitere Informationen und Beratung erteilt das Kreis­ sozialamt. Kontakt: Kreissozialamt Meißen, Sozialhilfe 2 Loosestraße 17/19 Haus A, 1. OG, Zimmer 1.30 01662 Meißen Telefon: 03521 7253131 E-Mail: kreissozialamt@kreis-meissen.de Internet: www.kreis-meissen.org/2722.html Versicherungsamt – Rente Der Rentenantrag kann im Rahmen einer persönlichen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Weiterhin kann die Hilfe der Versichertenberater und Versichertenältesten sowie der Mitarbeiter der Versiche- rungsämter oder Gemeindeverwaltungen in Anspruch genommen werden. Die Formulare können bei den genannten Stellen angefor- dert oder direkt online ausgefüllt und abgeschickt werden. Der Antrag auf Altersrente ist schon frühzeitig (etwa drei Monate vor dem maßgeblichen Geburtstag) oder inner- halb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats, in dem Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (z. B. Vollendung des 63. oder 65. Lebensjahres), zu stellen. © Gina Sanders - Fotolia

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