Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkries Meißen

27 den sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefrei- heit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreieWohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einemWohnraum- berater können Sie sich einen Überblick über die Verän- derungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der bauli- chen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstüt- zen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraum­ anpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Bar- rierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt wer- Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle der Sächsischen Aufbau- bank, Telefon: 0351 4910-0 oder unter www.sab.sachsen.de. Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/weitere Informationen KfW Altersgerecht- Umbauen-Kredit Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigen­ tümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen-Investitions­ zuschuss Bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung/Einbruchschutz) © colourbox.de

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