Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkries Meißen

28 Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/weitere Informationen Wohnraumanpassung – Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA) Der Freistaat Sachsen fördert die Anpas- sung von Wohnraum an die speziellen Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Bewohner bei gemietetem und selbst genutztem Wohnraum. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt 80 % der förderfähigen Kosten. Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Telefon: 0351 4910-0 Telefax: 0351 4910-40 00 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de Internet: www.sab.sachsen.de Förderung des seniorenge- rechten Umbaus von Wohn- raum (RL Seniorengerecht Umbauen – RL SeBau) Der Freistaat Sachsen fördert Baumaß- nahmen, die notwendig sind, um einen seniorengerechten Mindeststandard der Mietwohnung und ihres Zugangs zu erreichen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt 40 % der notwendigen Ausgaben für die förder­ fähigen Maßnahmen. Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Telefon: 0351 4910-0 Telefax: 0351 4910-40 00 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de Internet: www.sab.sachsen.de Pflegekassen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro (bis 16.000 Euro wenn mehrere Anspruchs- berechtigte zusammen wohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Ein- kommen und Vermögen. Das Bundesgesundheitsministerium bietet Online-Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung Internet: www.bmg.bund.de Rentenversicherungsträger (für Angestellte) Agentur für Arbeit Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de Berufsgenossenschaften Beschaffung und Erhal- tung einer behinderungs­ gerechten Wohnung Ì Ì bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 % Ì Ì bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeit- geber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Stiftungen Je nach Stiftungszweck, hier: selbstständige Lebensführung Ì Ì individuelle Förderung Ì Ì Geldspenden/Beihilfen Internet: www.stiftungsindex.de Sozialhilfe Zuschuss im erforderlichen Umfang Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich.

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