Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkries Meißen

33 Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegekasse. Die Pflegestufen von null bis drei wurden abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegradbei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Hilfe und Unterstützung Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es, sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversiche- rung zu informieren. Die Pflegereform Lange war die Pflegeversicherung auf die körperliche Pflege ausgerichtet. Das hatte zur Folge, dass Demenz­ erkrankungen und psychische Beschwerden bei der Fest- stellung der Pflegebedürftigkeit nicht oder nur kaum berücksichtigt wurden. So hat die Pflegereform nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehö- rige erweitert, sie führte zugleich einen neuen Pflege­ bedürftigkeitsbegriff ein. Ziel war es, die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in die Pflegeleistungen miteinzubeziehen. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden also sowohl körperliche als auch geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt der Grad der Selbstständigkeit. Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Demenzkranke und kör- perlich Pflegebedürftige, die ähnlich selbstständig ein- geschätzt werden, den gleichen Pflegegrad und haben © Marisa Howenstine - unsplash.com Verband für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Heimweg 5 | 01558 Großenhain Telefon 03522 52153-30 info@lebenshilfe-grossenhain.de Betreuung und Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen im ambulanten und stationären Bereich • in der Wohngemeinschaft • in der eigenen Wohnung • in der Familie und der Freizeit Ihre Ansprechpartner: Zentrale 03522 52153-30 Familienunterstützender Dienst 03522 52153-31 Fahrdienst 03522 52153-32 Wohneinrichtung 03522 52153-33 Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.lebenshilfe-grossenhain.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=