Ratgeber für den Trauerfall in Memmingen

9 Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des oder der Verstorbenen. Hat die verstorbene Person Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so ver- traut sie in der Regel darauf, dass die Angehörigen diese Wünsche erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des oder der Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten dem aller Verwandten vor. Hinterlässt der oder die Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der ent- fernteren Verwandten oder des oder der Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofs- angelegenheiten ist die Friedhofs- verwaltung, Tel. 08331 850-552. Sie befindet sich in der Waldfriedhof- straße 2 direkt neben dem Hauptein- gang des Memminger Waldfriedhofs. Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten (Rei- hen- oder Wahlgräber, Aschenstätten) sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüg- lich der Höhe der von der Bestat- tungsform abhängigen Friedhofsge- bühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden. Die Friedhofsgebührensatzung kann auch im Internet unter www.stadtrecht.memmingen.de/ mstr.html eingesehen werden. Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort Stadt Memmingen Informationen für den Trauerfall

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