Ratgeber für den Trauerfall in Memmingen

8 Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:  Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil), ausge- stellt durch den leichenschauenden Arzt / die Ärztin.  Bei mündlicher Anzeige des Todes- falles, der Personalausweis des / der Anzeigenden.  Bei verheirateten Verstorbenen und verheiratet gewesenen Verstorbenen ist ein Nachweis über die Eheschlie- ßung, z. B. Eheurkunde und ein Nachweis über die Auflösung der Eheschließung, z. B. rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkun- de des vorverstorbenen Ehegatten vorzulegen. Meistens befinden sich diese Dokumente im Stammbuch der Familie. Bei ledigen Verstorbenen wird eine Geburtsurkunde benötigt. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim für den Sterbefall zuständigen Standesamt geführt werden. Erforderliche Unterlagen

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