Ratgeber für den Trauerfall in Memmingen

7 Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder ein beauftragtes Bestattungsunter- nehmen beim Standesamt anzuzeigen. Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todes- tag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in des- sen Bezirk der Tod eines Menschen ein- getreten ist. Für die Stadt Memmingen ist dies das Standesamt in der Großzunft am Marktplatz 4, 1. Obergeschoss, Tel. 08331 850-331. Ist der Tod im Krankenhaus eingetre- ten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Anzeige beim Standesamt War der oder die Verstorbene in einem Seniorenheim untergebracht, kann die Anzeige des Todesfalls durch die Verwaltung des Heims erfolgen. Dies hängt jedoch von der jeweiligen Einrichtung ab. Stadt Memmingen Informationen für den Trauerfall

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