Die Informationsbroschüre Memminger Wegweiser

32 Verzeichnis der vom Stadtrat gebildeten Senate, Ausschüsse und Beiräte, Beteiligung an Zweckverbänden sowie sonstigen Gremien • alle Angelegenheiten der städtischen Gesellschaftsbeteiligungen, soweit diese nicht auf den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin gemäß § 10 Absatz 2 Nummer 5 übertragen sind. Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Zusammensetzung: Oberbürgermeister als Vorsitzender und 14 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder. Aufgabenbereich: • Angelegenheiten des Umwelt-, Immissions- und Naturschutzes, • Stadtplanung, • Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, • Erschließungsverträge und städtebauliche Verträge, • Hoch- und Tiefbau, • Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen, • Straßenbenennungen, • Baugenehmigungen für Bauvorhaben die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die städtebauliche Entwicklung, das Stadt-, Straßen- oder Landschaftsbild oder die Infrastruktur wesentlich auswirken können oder in erheblichem Umfang andere öffentliche oder nachbarliche Belange berühren können - dies ist in der Regel der Fall, soweit kein Bebauungsplan besteht oder von Bebauungsplanfestsetzungen befreit wird, • Entscheidungen über die Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 Baugesetzbuch), • Denkmalpflege, Stand: Januar 2022 Finanz- und Hauptausschuss Zusammensetzung: Oberbürgermeister als Vorsitzender und 14 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder. Aufgabenbereich: Finanz- und Vermögensverwaltung der Stadt (ohne Eigenbetrieb) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen, insbesondere • öffentliche Abgaben und private Entgelte (ohne Eigenbetrieb), • Grundstückswesen einschließlich Miet- und Pachtangelegenheiten bis zum Wert von 1,2 Millionen Euro, • Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung (ohne Personalangelegenheiten), • Wirtschaftsförderung, • Fremdenverkehr, • Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen, deren Gesamtbetrag bereits nach Artikel 71 Gemeindeordnung genehmigt ist, • Bewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben und sonstiger Maßnahmen, durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene Verbindlichkeiten der Stadt entstehen können, soweit nicht die Zuständigkeit des Plenums (§ 2 Nummer 22) bzw. des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin (§ 10 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b) gegeben ist. • die Abgabe von Prozesserklärungen einschließlich Klageerhebung, Einlegung von Rechtsmitteln und Abschluss von Vergleichen, soweit nicht die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin nach § 10 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a) gegeben ist, • Wasserwirtschaft, • Grünanlagen, Stadtgärtnerei, Friedhöfe, • Land- und Forstwirtschaft, • Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung mit Kläranlagen jeweils ohne öffentliche Abgaben oder privatrechtliche Entgelte. Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss Zusammensetzung: Oberbürgermeister als Vorsitzender und 14 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder. Aufgabenbereich: • Schul- und Bildungswesen, • Betrieb der Jugendhilfeeinrichtungen soweit nicht die gesetzliche Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses gegeben ist, • Betrieb von Kindertageseinrichtungen, soweit nicht der Jugendhilfeausschuss zuständig ist, • Integration, • Senioren und Seniorinnen, • Leistungen nach SGB II, XII und AsylbLG, • Inklusion, • Sport, Sportstätten, Turnhallen, Bäder (soweit nicht Eigenbetrieb zuständig), • Kultur (einschl. Landestheater Schwaben), • Angelegenheiten der von der Stadt verwalteten Stiftungen ohne Personal-, Finanz-, Vermögens- und Grundstücksangelegenheiten.

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