Stadt Merseburg Wegweiser für Familien und Generationen

9 Die Stadtverwaltung versichert, dass diese Daten entspre- chend der geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung nur für diesen Zweck gespeichert und nicht weitergegeben werden. Es erfolgt durch die Stadtverwaltung kein Hinweis an die Presse. 2.5 Mutterschutz Für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, besteht sechs Wochen vor, bis acht Wochen nach der Entbindung eine Schutzfrist, in der sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers haben. Voraussetzung ist, dass Sie bei einer gesetz- lichen Krankenkasse versichert sind. Die Krankenkasse zahlt Ihnen dann einen maximalen Tagessatz von 13 Euro, den Ihr Arbeitgeber bis zur Höhe des Nettoeinkommens komplettiert. Arbeitssuchende erhalten ein Mutterschaftsgeld in Höhe des gezahlten Arbeitslosengel- des. Anträge auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Privatversicherte haben die Möglichkeit, ein einmaliges Mutterschafts- geld bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes zu beantragen: Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Telefon: 0228 6191888 E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bva.de www.mutterschaftsgeld.de 2.6 Elternzeit Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erzie- hung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeit- nehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen 2.3 Schwangerschaftsberatung Neben den Paaren, die sich bewusst ein Kind wünschen, gibt es auch viele ungewollte Schwangerschaften. Dazu kann es aus den verschiedensten Gründen kommen. In einem solchen Falle empfiehlt es sich, bereits frühzeitig eine Beratungsstelle aufzusuchen. Schwangerschaftsberatung Merseburg Neumarkt 5 06217 Merseburg Telefon: 03461 210717 E-Mail: sb-mer@awo-halle-merseburg.de Öffnungszeiten: Montag 13.00–16.00 Uhr Dienstag 08.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Freitag 08.00–12.00 Uhr 2.4 Geburtentaler Halbjährlich findet in Merseburg eine Geburtstaleraktion statt, zu der die Stadt Merseburg und die Volks- und Raiffeisenbank gemeinsam einladen. Eltern, deren Kind in Merseburg geboren wurde und in Merseburg lebt, erhalten dazu eine Einladung und die Gratulation des Oberbürgermeisters zur Geburt ihres Kindes per Glückwunschkarte. Für Neugeborene, die nicht in Merseburg geboren wurden, aber hier leben, müssen – aufgrund der aktuellen Gesetzes- lage – die betroffenen Eltern die Geburt des Kindes bekannt geben bzw. eine schriftliche Einwilligung erteilen, damit der Glückwunsch per Glückwunschkarte und die Einladung zur Geburts­ taleraktion erfolgen können.

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