Stadt Merseburg Wegweiser für Familien und Generationen

10 des Kindes erzielt wurde. Die Höchstgrenze liegt bei 1.800 Euro, die Mindestzahlung beträgt 300 Euro. Für Geringverdienende, Familien mit mehreren Kindern sowie Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Das Elterngeld wird ab der Geburt des Kindes bis zu einer Dauer von 14 Monaten gezahlt. Die Beantragung des Elterngeldes erfolgt beim: Landkreis Saalekreis Jugendamt Kloster 4 06217 Merseburg Telefon: 03461 401506 E-Mail: jugendamt-avu@saalekreis.de www.saalekreis.de Öffnungszeiten: Dienstag 09.00–12.00 und 13.30–18.00 Uhr Donnerstag 09.00–12.00 und 13.30–15.30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung 2.7 Kindergeld Dieses Geld wird für alle minderjährigen Kinder gezahlt, einkommens­ unabhängig und nach der Zahl der Kinder gestaffelt. 2020 gibt es für das erste und zweite Kind 204 Euro Kindergeld im Monat, für das dritte 210 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro. Wenn das Kind 18 wird, kann das Kindergeld erneut beantragt werden. Der Anspruch verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich ein Kind so lange in einer Berufsausbildung befindet oder studiert. Seit dem 1. Januar 2016 verlangt die Familienkasse die Steueridentifikations- nummer der Eltern und der Kinder. die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsver- hältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarun- gen zu beschäftigen. Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein. Beide Elternteile können gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Elterngeld Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes auf eine volle Erwerbstätigkeit verzichten, können Elterngeld erhalten. Es ersetzt mindestens 65 Pro- zent des monatlichen Erwerbseinkommens, das bis zu der Geburt Baumpflanzung für die Neugeborenen 2019 auf der Königsmühle © Stadt Merseburg

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