Standesamt Merseburg

31 Und das können Sie auch bei uns erledigen Sie bekommen bei uns Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden des Standesamtes Merseburg (Beuna und Geusa). Urkunden und Auskünfte bekommt allerdings nur, wer dazu berechtigt ist. Hierfür fällt in der Regel eine Gebühr an. Namenserklärungen Ferner beurkunden wir Erklärungen, die den Namen einer Person betreffen. Wenn Sie z. B. nach einer Eheauflösung Ihren alten Namen wieder annehmen wollen, so erklären Sie dies beim Standesamt. Haben Sie anlässlich Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt (z. B. bei einer Eheschließung im Ausland), so können Sie dies bei uns nachholen. Wir beraten Sie darüber, ob durch diese Entscheidungen auch der Name Ihrer Kinder betroffen ist. Auch die Erklärung zur Neusortierung von Vornamen kann im Standesamt abgegeben werden. Geburtsregister werden 110 Jahre, Eheregister 90 Jahre und Sterberegister 30 Jahre lang im Standesamt aufbewahrt. Angelegenheiten zu Beurkundungsfällen, die weiter zurück liegen, werden vom Historischen Stadtarchiv bearbeitet. Kirchenaustritte Auch für die Erklärung zum Austritt aus einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist unser Standesamt zuständig. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Merseburg haben und aus einer Kirche austreten möchten, kommen Sie bitte mit Ihrem Personalausweis, Ihrer Geburts- & ggf. Heiratsurkunde zum Standesamt, wo die Erklärung entgegengenommen wird. Die Erklärung ist kostenpflichtig. Wir übernehmen auch die Mitteilung Ihres Austrittes an die zuständige Kirchenbehörde und an das Einwohnermeldeamt. Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen Wenn Sie in Merseburg wohnen, aber im Ausland heiraten möchten und dort ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, können Sie sich ebenfalls an unser Standesamt wenden. Sie erhalten hier einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sowie Informationen, welche Unterlagen vorzulegen sind. Namensführung von Vertriebenen oder Spätaussiedlern (§ 94 Bundesvertriebenengesetz) und Namensangleichungen (Art. 47 EG BGB) Wenn Sie zum oben genannten Personenkreis gehören, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Namen an deutsche Namensformen anzupassen. Das Bundesvertriebenengesetz eröffnet Ihnen diese Möglichkeit durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesbeamten an IhremWohnort. Welche Unterlagen dazu erforderlich sind, erfahren Sie bei uns. Beurkundung von Sterbefällen Auch dieses Kapitel im menschlichen Leben berührt das Aufgabengebiet des Standesamtes. Wir beurkunden den Tod derjenigen Personen, die im Bezirk des Standesamtes Merseburg verstorben sind oder tot aufgefunden wurden. In der Regel erledigt der Bestatter die Verwaltungsarbeiten für die Angehörigen. Er hat die Erfahrung, welche Unterlagen zur Beurkundung benötigt werden. Dies sind in erster Linie • die Geburtsurkunde des / der Verstorbenen und Ehepartners • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen ein Nachweis über den Familienstand (z. B. Heiratsurkunde, Familienbuchabschrift, Sterbeurkunde des anderen Ehegatten, Scheidungsurteil, Todeserklärung)

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