Standesamt Merseburg

… wenn nur nicht der Papierkram wär! Sie erwarten ein Baby und werden es in Merseburg zur Welt bringen? Dann sind nach der Geburt einige Formalitäten zu erledigen. In Merseburg geborene Kinder werden beim Standesamt Merseburg beurkundet. Wenn Ihr Kind im Klinikum Merseburg das Licht der Welt erblickt, übernimmt die Verwaltung des Krankenhauses die Anzeige der Geburt. Bitte sprechen Sie unbedingt vor der Geburt Ihres Kindes mit uns, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, wenn Sie noch nicht volljährig sind, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen und keine Nachbeurkundung erfolgte oder wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Gleiches gilt, wenn die Namensführung des Kindes nicht klar ist. Wenn Sie nur im Besitz ausländischer Urkunden (z. B. Heiratsurkunde oder eigene Geburtsurkunde) sind, so lassen Sie diese bitte vor der Beurkundung der Geburt des Kindes übersetzen. Wir nennen Ihnen die vom Justizminister zugelassenen Übersetzer. Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, legen Sie bitte Ihren Reisepass vor. Welche Dokumente erhalten Sie nach der Beurkundung vom Standesamt? Durch die Beurkundung wird nachgewiesen, wann und wo Ihr Kind geboren wurde und wer die Eltern sind. Gebührenfrei erhalten Sie drei Bescheinigungen für folgende Zwecke: Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse. Weitere Urkunden, z. B. die für Ihr Stammbuch, sind gebührenpflichtig. Den aktuellen Gebührensatz teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Eltern werden ist nicht schwer Daran sollten Sie unbedingt denken! Informationen zum Thema Kindergeld gibt es bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes. Wichtig ist auch die sofortige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der Ihr Kind versichert sein soll. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, worauf Sie achten sollen, am besten vor der Geburt. Die Meldepflicht erfüllt das Standesamt für Sie. Unterlagen, die Sie zur Beurkundung der Geburt benötigen Vorzulegende Unterlagen: ledige Mütter: • Geburtsurkunde im Original bei vorliegender Vaterschaftsanerkennung: • Geburtsurkunde von Mutter und Vater im Original • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge verheiratete Mütter: • beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde im Original • bei Eheschließungen ab dem 01. Januar 2009 zusätzlich Geburtsurkunden von Mutter und Vater im Original • Für verheirateteMütter, deren Ehemann nicht der Vater des Kindes ist, ist die Unterschrift des Ehemannes auf der Geburtsanzeige unbedingt erforderlich! Unterschreibt der Ehemann nicht, muss dieMutter die alleinige Sorge beimAmtsgericht (Familiengericht) Merseburg beantragen, damit die Namensführung (Vorname) des Kindes bestimmt werden kann. 32

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