Standesamt Merseburg

Vaterschaftsanerkennung Sie wollen eine Erklärung zur Vaterschaft zu einem Kind beurkunden lassen, weil Sie mit der Mutter des Kindes zwar nicht verheiratet sind, aber als Vater beurkundet werden möchten. Das Standesamt Merseburg will Sie darüber informieren, welche Rechtsfolgen diese Erklärung, der die Mutter zustimmen muss, haben wird. Verwandtschaft Durch die Anerkennung werden Sie mit Ihrem Kind verwandt. Dieses Verwandtschaftsverhältnis erstreckt sich auch auf Ihre Familie. Ihre Eltern werden zu Großeltern, Ihre Geschwister zu Onkeln und Tanten. Ihr Kind wird erbberechtigt. Sie müssen Ihr Kind nicht adoptieren! Unterhalt Sie werden Ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Aber auch die Mutter hat Ihnen gegenüber Unterhaltsansprüche. Diese sind im § 1615 l BGB beschrieben: Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Geht die Mutter bedingt durch die Schwangerschaft oder einer daraus resultierenden Krankheit einer Erwerbstätigkeit nicht nach oder ist sie durch die Pflege des Kindes daran gehindert, so verlängert sich die Unterhaltspflicht. Sie beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und endet drei Jahre nach der Geburt des Kindes. Wäre es gegenüber dem Kindeswohl grob unbillig, die Zahlungsverpflichtung danach enden zu lassen, so bleibt sie bestehen. Das kann der Fall sein, wenn das Kind behindert ist und die Mutter das Kind selbst betreuen muss. Elterliche Sorge Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet, dann ist sie die alleinige Inhaberin der Sorge. Daran ändert auch eine Vaterschaftsanerkennung nichts. Sie können aber als Vater und Mutter gemeinsam beim Jugendamt erklären, dass Sie die Sorge miteinander teilen wollen. Dort wird man Sie auch ausführlich zu diesem Thema beraten. Name des Kindes Das Kind führt den Namen, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes führt. Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine unmittelbare Auswirkung auf den Kindesnamen, eröffnet aber die Möglichkeit, dass die Mutter dem Kind mit Zustimmung des Vaters dessen Familiennamen erteilt. Diese Erklärung nimmt das Standesamt entgegen. Alle diese Auskünfte entsprechen dem deutschen Recht. Andere Länder haben andere Lösungen. Wenn also ausländisches Recht zu beachten ist, so lassen Sie sich bitte individuell beim Standesamt beraten. 34

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