Standesamt Merseburg

Geschieden und verwitwete Mütter: • beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde • Scheidungsurteil/Sterbeurkunde im Original • bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2009 zusätzlich Geburtsurkunden der Mutter im Original Geschiedene Mütter, die der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt haben: • beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde der Mutter im Original • Scheidungsurteil im Original • bei Eheschließungen ab dem 01. Januar 2009 zusätzlich Geburtsurkunde der Mutter im Original • Geburtsurkunde der Vaters im Original • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge Alle Auskünfte entsprechen dem deutschen Recht. Andere Länder haben andere Lösungen. Soweit ausländisches Recht zu beachten ist, lassen Sie sich bitte individuell beim Standesamt beraten. Zuständig ist: Standesbeamte Anett Schweden Telefon: 03461 445753 E-Mail: anett.schweden@merseburg.de 33 Wenn’s um Geld geht Wenn man von Anfang an in guten Händen ist. Mit dem Startkonto der Saalesparkasse sind Sie gut beraten. Einmal eröffnet, begleitet es von Anfang an und bietet viele Vorteile. saalesparkasse.de/startkonto Glück ist einfach. Gutschein Gegen Vorlage dieser Anzeige erhalten Sie 5 Euro Guthaben bei Eröffnung eines Startkontos der Saalesparkasse.

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