Aktiv für Münchens Senioren

40 Wohnberechtigungsschein Um eine preiswerte Wohnung zu mieten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist, wird ein Wohnberechti- gungsschein benötigt. Der Wohnberechtigungsschein ist einkommensabhängig. Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körper- lichen, geistigen oder seelischen Behin- derung können einen Antrag auf Fest- stellung des Grades der Behinderung stellen. Dieser Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Wohnen im Viertel – das Wohn- und Versorgungskonzept der GEWOFAG für hilfs- und pflegebedürftige Menschen. Zu Hause versorgt ein Leben lang. Weitere Informationen unter www.gewofag.de Beratung, Hilfe und Finanzen Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung. Pflegewohngeld Für Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen kann auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieser Antrag auf Pflegewohngeld wird über die jeweilige stationäre Einrichtung beim Amt für Soziale Angelegenheiten gestellt. Mieterberatung Sollten sich für Mieter Fragen zum Mietrecht ergeben, berät der Mieterverein seine Mitglieder kostenlos. So können unter anderem ungerechtfertigte Kündigungen und Mieterhöhungen rückgängig gemacht werden.

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