Aktiv für Münchens Senioren

41 Befreiung von Medikamenten- zuzahlungen Die Höhe der Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte leisten müssen, ist begrenzt. Sie umfasst Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Erkrankten bis zu 1 Prozent des Bruttojahreseinkommens. Eine Befreiung für darüberliegende Zuzahlungen des Kalenderjahres kann nach Antragstellung erfolgen. Auskunft erteilt die zuständige Krankenkasse. Leistungen für gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten. Besondere Parkberechtigung für schwerbehinderte Menschen Der Schwerbehindertenausweis ersetzt nicht den Parkausweis. Daher ist es not- wendig, dass außergewöhnlich Gehbe- hinderte und blinde Menschen (Merkmal „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis) einen Parkausweis beantragen. Diejenigen ohne einen Führerschein können dennoch diese Ausnahmegenehmigung erhalten, die für den jeweiligen Fahrer gilt. Der EU-einheitliche Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ist gebührenfrei. Das Mitbringen eines aktuellen Lichtbildes und die Vorlage des Schwerbehindertenausweises sind erforderlich. Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht (früher GEZ) Manche Personenkreise können eine Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service oder unter der Telefonnummer 0185 99950400. Ermäßigung von Telefongebühren Die Telekom überlässt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif. Diese Vergünstigung gilt für das Telekom-Netz. Der Sozialtarif umfasst ein freies Telefonieren im Rahmen einer festgelegten Summe. Nähere Informationen sind bei der Telekom zu bekommen. (Andere Telefonanbieter können auf einen Sozialtarif angesprochen werden.) Beratung, Hilfe und Finanzen © pixabay.com

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