Aktiv für Münchens Senioren

44 Beratung, Hilfe und Finanzen Besondere Parkberechtigung für schwerbehinderte Menschen Der Schwerbehindertenausweis ersetzt nicht den Parkausweis. Daher ist es not- wendig, dass außergewöhnlich Gehbe- hinderte und blinde Menschen (Merkmal „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis) einen Parkausweis beantragen. Diejenigen ohne einen Führerschein können dennoch diese Ausnahmegenehmigung erhalten, die für den jeweiligen Fahrer gilt. Der EU-einheitliche Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ist gebührenfrei. Das Mitbringen eines aktuellen Lichtbildes und die Vorlage des Schwerbehindertenausweises sind erforderlich. Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht (früher GEZ) Manche Personenkreise können eine Be- freiung oder Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service oder unter der Telefonnummer 0185 99950400. Ermäßigung von Telefongebühren Die Telekom überlässt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif. Diese Vergünstigung gilt für das Telekom-Netz. Der Sozialtarif umfasst ein freies Telefonieren im Rahmen einer festgelegten Summe. Nähere Informationen sind bei der Telekom zu bekommen. (Andere Telefonanbieter können auf einen Sozialtarif angesprochen werden.) © highwaystarz – Fotolia

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