Aktiv für Münchens Senioren

45 Beratung, Hilfe und Finanzen Befreiung von Medikamenten- zuzahlungen Die Höhe der Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte leisten müssen, ist begrenzt. Sie umfasst Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Erkrankten bis zu 1 Prozent des Bruttojahreseinkommens. Eine Befreiung für darüberliegende Zuzahlungen des Kalenderjahres kann nach Antragstellung erfolgen. Auskunft erteilt die zuständige Krankenkasse. Leistungen für gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten. Informationen zum Thema Finanzen Das Finanzamt München stellt für Menschen im Ruhestand Informationsmaterial zum Thema Finanzen bereit. Dazu zählen unter anderem „Steuertipps für Seniorinnen und Senioren“, der Alterseinkünfte-Rechner, eine Sammlung von häufig gestellten Fragen und Antworten zur Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen, telefonische Auskünfte zur Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen und Informationen zum Thema Auslandsrentner sowie Alterseinkünfte. Wer sich darüber näher informieren möchte, kann dies auf den Internetseiten des Finanzamtes München unter www.finanzamt.bayern.de tun.

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