Seniorenwegweiser Landkreis München

Insbesondere wenn Sie als Hausbesitzer pflegebedürftig oder betagt sind, können Sie auch Handwerksleistungenin Anspruch nehmen. Diese sind in aller Regel jedoch selbst zu bezahlen. Gegebenenfalls können Handwerkerleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abge- rechnet werden. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, je nach finanzieller Situation, entweder eine volle Über- nahme oder eine Teilübernahme der Kosten bewilligt zu bekommen. Im Normalfall sind Handwerksleistungen oder handwerkliche Hilfen jedoch selbst zu bezahlen. Als hand- werkliche Hilfen werden beispielsweise Arbeiten an den Innen- und Außenwänden oder an Fenstern, Türen und am Boden verstanden. Aber auch Arbeiten in der Küche oder im Bad (Armaturen) gelten als handwerkliche Hilfen. In der Steuererklärung können knapp 20 Prozent der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerksleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden. Hausnotruf Das sogenannte Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall einen Alarm auszulösen. Ein Notfall tritt beispielsweise dann auf, wenn Sie stürzen oder sich in einer anderen bedrohlichen Situation für Ihre Gesundheit befinden. Sie erhalten einen Notrufsender, der entweder wie eine Armbanduhr getragen wird oder aber an einer Schnur um den Hals. Auf dem Notrufsender befindet sich eine Taste, die im Notfall gedrückt wird. Sobald der Notruf abgesetzt wurde, geht dieser bei einer der Notrufzentralen ein. Hierzu schließen Sie mit einem Anbieter für Notrufsysteme einen Vertrag ab. In aller Regel sind dies Hilfsorganisationen oder private Anbieter. Die Notrufsysteme verfügen oftmals über eine Frei- sprecheinrichtung, in der die Rettungsleitstelle ersten Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann und eine erste Ein- schätzung der Lage vornehmen kann. Vielfach fährt bei einem Notfall ein Bereitschaftsdienst zu Ihnen. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger um- gehend informiert werden. Wenn die Situation derart bedrohlich ist, dass akute Lebensgefahr besteht, infor- miert der Servicedienst des Hausnotrufs umgehend den Rettungsdienst. Sie oder Ihre Angehörigen sollten vor dem Abschluss eines Hausnotrufvertrages einen Preis- vergleich mit mehreren Anbietern vornehmen. Je nach Anbieter kann die monatlich zu entrichtenden Grundge- bühr höher oder niedriger ausfallen. Auch die pro Einsatz anfallenden Einsatzkosten werden von Anbieter zu An­ bieter unterschiedlich kalkuliert. Der Hausnotruf kann als Hilfsmittel für Pflegebedürftige anerkannt werden und insofern über die Pflegeversicherung oder gegebenenfalls das zuständige Sozialamt abgerechnet werden. Wohnraumberatung Viele Menschen wollen rechtzeitig Voraussetzungen schaffen, um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Durch bauliche Umbaumaßnahmen sollte die Wohnung sicher und bequem eingerichtet sein und den altersbedingt ver­ änderten Bedürfnissen gerecht werden. Bei Nutzung von kostenpflichtigen Maßnahmen gibt es aber auch eine Vielzahl an Möglichkeiten, Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch zu nehmen. 32 Wohnen im Alter

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