Seniorenwegweiser Landkreis München

Bei einem Gespräch mit einem qualifizierten Wohnraum- berater bekommen Sie Informationen über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und finden gegebenenfalls Unterstützung bei den Antragsverfahren. Darüber hin- aus können Sie technische Fragen klären, den Verlauf planen und Kontaktdaten von Architekten und Hand- werken einholen. Bei einem Beratungsgespräch kann sich aber auch herausstellen, dass ein Umbau höhere Kosten verursachen würde als ein Umzug in eine ge- eignete Wohnung. Deshalb ist es empfehlenswert, alle sachgerechten Alternativen mit einem kompeten- ten Wohnraumberater zu besprechen und gründlich abzuwägen. Im Idealfall wird die Bauausführung be- ziehungsweise der Umzug durch die Beratungsstelle begleitet sowie die Finanzierung abgeklärt. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heim­ gesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutz­ gesetzt stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie behinderter Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungs- leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Be­ treuungsvertragsgesetzes gehört u.a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. Kostenüberblick Die Kosten für ein Pflegeheim oder das betreute Wohnen sind von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Einerseits sind sowohl die Ausstattung wie auch die Lage des Pflegeheimes für den Preis ausschlaggebend, andererseits auch der Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden. Die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine andere betreute Wohnform setzen sich zu- sammen aus den Kosten für die reine Unterkunft, eine mögliche angeschlossene Pflege, die Verpflegung und die Investitionskosten für den Heimträger. Hierbei gilt insbesondere die vom Medizinischen Dienst der Kranken- versicherung (MDK) ermittelte Pflegegrad als Maßstab. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohn- raumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse www.kskmse.de Im Bild von links nach rechts: Daniel Penzl und Korbinian Schöpp (Freiwillige Feuerwehr Weßling e.V.), Evelyn Bauer (Tierschutzverein Landkreis Ebersberg e.V.), Andreas Frühschütz (Vorstand), Benedict Klebel und Claudia Schuster (Lebenshilfe Werkstatt GmbH), Dr. Günther Bauer (Hilfe im Alter gemein- nützige GmbH), Claus Piesch (Kreisjugendring Starnberg) © Fotograf Stefan Heigl Wir fördern soziale Einrichtungen. Die Kreissparkasse ist seit jeher fest mit ihrer Region und deren Menschen verbunden. Mit Spenden, Sponsoring und unseren Stiftungen unterstützen wir zahlreiche Vereine und Instituti- onen in den Landkreisen München, Starnberg und Ebersberg. Miteinander ist einfach. 33 Wohnen im Alter

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