Seniorenwegweiser Landkreis München

Name Beschreibung Bayerisches Wohnungsbauprogramm Förderung von Eigenwohnraum sowie Mietwohnraum im Zweifamilien- haus zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. (Darlehen bzw. einmaliger Zuschuss) Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Förderung von Eigenwohnraum sowie Mietwohnraum im Zweifamilienhaus zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. (Darlehen) Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können Eigentümer von selbst ge- nutztem Wohneigentum staatliche Unterstützung erhalten, wenn die zuschussfähige Belastung ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit über- steigt. (Lastenzuschüsse des Staates) Altersgerecht Umbauen (Programm 159) Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen werden der Kauf frisch um­ gebauter Wohngebäude oder alle Baumaßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und so das Wohnen angenehmer machen, die unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. (Darlehen) KfW-Wohneigentumsprogramm Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Wohneigentum erwerben. Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. (Darlehen) Krankenkasse, Krankenversicherung (privat) Bei den von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Produkten handelt es sich um eine Vielzahl von Pflege- und Hilfsmitteln. Pflegeversicherung Gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und technische Pflegemittel gefördert. Außerdem werden not­ wendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung der pflegebedürftigen Person gefördert sowie ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Landesfördermittel Aus den Wohnraumförderbestimmungen 2012 wurde eine Förderung der Anpassung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung festgelegt. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen von höchstens 10.000 Euro je Wohnung, das im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht wird. unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraus- setzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Be- lastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefrei- heit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung be- zuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Auswahl an Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten: © ww w.kunertus.com/Colourbox 34 Wohnen im Alter

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