Seniorenwegweiser Landkreis München

© Jeanette Dietl /AdobeStock 43 Vorsorge Ein mutiger Schritt: Vorsorge treffen www.musik-und-trauer.de MÜNCHEN · OTTOBRUNN · MARKT SCHWABEN Telefon: 089 / 68 30 68 Ihr persönlicher Bestattungsdienst in Stadt und Landkreis München Vorsorge Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten Sie sowohl über den Erbnachlass als auch über medizinische und organisatorische Maßnahmen nachdenken. Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Sie können das Schriftstück handschriftlich verfassen oder auch gemeinsam mit dem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Beim Notar würden zwar Gebühren anfallen, allerdings hätten Sie den Vorteil, dass das Testament gleichzeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird und in amtli- che Verwahrung kommt. Eine Maßnahme für medizinische Notfälle ist die Patien- tenverfügung . Dadurch können Sie beispielsweise fest- legen, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss ledig- lich in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Denn so können Sie fest- legen, wer als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer . Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychi- schen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teil- weise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünf- tigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser kön- nen Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu berücksichtigen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Not- fälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patien- tenverfügung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste, die alle Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitäten vor- bereitet zu sein.

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