Ein Leben lang zu Hause Wohnen im Burgenlandkreis

Eine Anpassung der Wohnung richtet sich nach individuellen Bedürfnissen. Viele sind überfordert und benötigen Hilfe. Was sind die wichtigsten Merkmale altersgerechten und barrierefreien Bauens? Zu welchen Maßnahmen raten Sie? Die Begriffe „altersgerecht“ und „barrierefrei“ finden sich in jüngster Zeit immer häufiger. Altersgerecht verstehe ich nicht nur verengt auf seniorengerecht, sondern mehr im Sinne von „für jedes Alter gerecht“, also generationengerecht. Altersgerecht in diesem Verständnis hat für mich deshalb viel mit barrierefrei zu tun. Schließlich ist eingeschränkte Mobilität keine Frage des Lebensalters. Jeder von uns kennt doch junge Menschen, die im Rollstuhl sitzen oder geh- bzw. sehbehindert sind. Versuchen Sie aber einmal, jungen Menschen mit Beeinträchtigung zu sagen, dass sie in eine „altersgerechte“ Wohnung ziehen sollen. Bei vielen blitzt dann der Gedanke an Betreutes Wohnen oder Seniorenheim auf. Deshalb würde ich es gut finden, wenn in Zukunft weniger die Diskussion um Begrifflich- keiten wie altersgerecht, barrierefrei, behinderten­ gerecht oder barrierearm im Vordergrund steht, sondern es gewisse „Grundstandards“ für eine Wohn- raumgestaltung gibt, von der alle Altersgruppen profitieren. Ein ebenerdiger Zugang zum Haus oder ein Aufzug in die Wohnung erleichtert nämlich auch Familien mit kleinen Kindern den Alltag. Aber zurück zur Frage nach den konkreten Maßnahmen: Wohnungsbau­ unternehmen müssen gemäß Landesbauordnung Sachsen-Anhalt dafür Sorge tragen, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar und zugänglich sind. Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittel- barer Nähe ein ausreichend großer, barrierefrei erreichbarer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Für Privatpersonen empfehle ich beispielsweise eine eben­ erdige Dusche, das Vermeiden von Türschwellen und bei Bedarf Haltegriffe im Bad. Viele weitere Tipps für die verschiedenen Räume gibt unsere Broschüre. Was muss Ihrer Meinung nach im Burgenlandkreis in Sachen Barrierefreiheit noch geschehen, damit Menschen mit Behinderung ein weitgehend selbst- ständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung führen können? Wir sind hier schon auf einem recht guten Weg. Im Juli 2017 beschloss der Kreistag des Burgenlandkreises den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention. Damit wurde erstmals eine behin­ dertenpolitische Gesamtstrategie verabschiedet. Wir arbeiten auch sehr gut mit Planungsbüros sowie den Städten und Gemeinden im Burgenlandkreis zusammen. Sensibilisierung für Themen der Inklusion ist und bleibt aber das A und O. Der Bau von barrierefreiem Wohnraum ist – bislang zumindest – noch ein Problem im Burgenlandkreis. Ich denke, wichtig sind Instrumente, mit denen präventiv und nachhaltig barrierefreier Wohnraum und ein ent- sprechendes Wohnumfeld geschaffen werden kann. Solche Instrumente sind insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand, städtebauliche Programme sowie Beratungsangebote zum Thema barrierefreies Wohnen und Wohnen im Alter. Wichtig ist auch, dass derartige Maßnahmen und Programme zielsicher und nachhaltig wirken. Burgenlandkreis Behindertenbeauftragte Ines Prassler Telefon: 03445 732981 E-Mail: prassler.ines@blk.de 5 Interview mit der Behindertenbeauftragten

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