Ratgeber für Senioren der Stadt Netphen

© Sir_Oliver / Adobe Stock www.netphen.de 23 3. Finanzielle Hilfen und Pflegeangebote Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen haben gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anspruchsberechtigt ist nur derjenige, dessen Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den ihm zustehenden Bedarf zu decken. Fachbereich Soziales und Schulen Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen Frau Schmeck Telefon: 02738 60 31 41 E-Mail: a.schmeck@netphen.de Frau Herr Telefon: 02738 60 31 76 E-Mail: f.herr@netphen.de Wohngeld Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die monatliche Miete für IhreWohnung bzw. Belastung für Ihr Haus zu tragen, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Wohngeld in Form von Miet- oder Lastenzuschuss. Der Anspruch ist abhängig von der Höhe der Miete bzw. der Belastung, der Zahl der Haushaltsmitglieder sowie dem Einkommen. Weitere Auskunft erteilt die Wohngeldstelle der Stadt Netphen: Fachbereich Soziales und Schulen Wohngeldstelle Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen Frau Weiß Telefon: 02738 60 31 47 E-Mail: s.weiss@netphen.de Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Der Antrag ist im Bürgerbüro der Stadt Netphen, Zimmer: 1001, Telefon: 02738 603146 erhältlich oder kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

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