Ratgeber für Senioren der Stadt Netphen

24 HILFE ZUR PFLEGE Im höheren Alter sind viele Menschen auf Unterstützung und Pflege angewiesen. Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege nahezu jeden. Hierzu gibt es vielfältige und umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Zur Beantragung eines Pflegegrades wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse. Daraufhin meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Begutachtung an. Pflegebedürftigkeit Seit 01. Januar 2017 gelten diejenigen Menschen als pflegebedürftig, deren Selbstständigkeit und deren Fähigkeiten im Alltag beeinträchtigt sind und die deswegen bei gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen auf Dauer – voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate – in erheblichemMaße Hilfe benötigen. Hierbei spielen sowohl körperliche als auch geistige Faktoren eine Rolle. Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben nur Personen, deren Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt worden ist. Dies geschieht auf Antrag. Ein Leistungsanspruch kann dann nur ab dem Monat der Antragsstellung einsetzen, jedoch nicht rückwirkend. Ob und in welcher Höhe die Pflegeversicherung Leistungen für Pflegebedürftige übernehmen kann, hängt davon ab, ob und wenn ja in welchen Pflegegrad sie eingestuft werden. Die Prüfung erfolgt in sechs Bereichen (Modulen), wie selbstständig eine Person (noch) ist und wobei sie Hilfe benötigt: 1. Mobilität 2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob ein Pflegegrad festgestellt wird (Pflegegrad 1 bis 5). Hiernach richten sich die Leistungen, auf die der Antragssteller dann Anspruch hat. © Kzenon / Adobe Stock

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