Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Neu-Ulm

5 © mariesacha · adobestock.com Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behinderten- gerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behin- derung jeweils individuell. Menschenmit Sehbehin- derung haben andere Bedürfnisse als beispielswei- se Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. BeideMenschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestalteteWohnung als ein sehbehinderterMensch. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, wäh- rend eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich da- hingehend zu gestalten ist, dass alleWohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von äl- teren Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen benötigt, sondern ist für die gan- ze Familie eine große Erleichterung. Wohnraumanpassung Eine Wohnraumanpassung soll Ihnen oder Ihren Angehörigen das selbstständige Leben in Ihrem Zuhause erleichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In etlichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenenWohnung ohneWohnraumanpassung schwierig. Beispielsweise werden mit der Zeit Stu- fen und sanitäre Anlagen zumProblemfall. Deshalb müssen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen den- ken. Mit rechtzeitigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Sie die Bewältigung des Alltags vereinfachen und somit Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern. Dafür sorgt zumBeispiel die Installation einesTrep- penlifts oder die rutschsichereAusstattung der Stu- fen im Treppenhaus. Mehr Sicherheit bieten auch die Anbringung von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen oder die Installation von Bewe- gungsmeldern für den nächtlichenWeg zurToilette.

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