Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Neu-Ulm

35 © Stockbyte · thinkstock.com Alle Leistungen ab 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 werden ab 2017 erstmals Men- schen eingestuft, die noch keine erheblichen Be- einträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleis- tungen in Anspruch nehmen, erhalten einenWohn- gruppenzuschlag in ambulant betreutenWohngrup- pen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpas- sung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelasse- ne Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Ei- genanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dasswenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenan- teil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur nochAnspruch auf geringere Leis- tungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftig- keitsbegriffs haben mehr Menschen einen An- spruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. » Landespflegegeld Bayern Die Bayerische Staatsregierung investiert 400Mio. Euro, damit Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr bekommen. Über diesen Betrag kann die pfle- gebedürftige Person frei verfügen. Hierzu muss lediglich ein einmaliger Antrag bei der Landespflegegeldstelle in München gestellt werden. Das Online-Formular und nähere In- formationen finden Sie auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beein- trächtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Inter- esse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflege- arten, die zuhause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Nähere Infos: Selbsthilfebüro KORN e. V. Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Tel.: 07 31 / 88 03 44 10 Fax: 07 31 / 88 03 44 19 www.selbsthilfebuero-korn.de kontakt@selbsthilfebuero-korn.de www.facebook.com/selbsthilfebuero.korn Schon mal an Selbsthilfe gedacht? – Gemeinsam geht´s leichter In Selbsthilfegruppen stärken sich Menschen im gegenseitigen Austausch, um in schwierigen Lebenssituationen wieder Mut, Kraft und Hoffnung zu schöpfen. Das Selbsthilfebüro KORN e. V. (KOordinationsstelle Regionales Netzwerk) hilft weiter bei der Suche nach Hilfsangeboten, Selbsthilfegruppen oder bei der Gründung neuer Gruppen.

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