Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Neu-Ulm

Hilfe und Unterstützung 34 Pflegegrade und Leistungen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 im Detail Am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürf- tigkeitsbegriff eingeführt. Dies bedeutet eine an- dere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegrade. Wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bewer- tet, werden nun alle für Pflegebedürftigkeit rele- vanten Aspekte berücksichtigt. Dabei ist es also gleichgültig, ob körperliche, psychische oder kog- nitive Beeinträchtigungen vorliegen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversi- cherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Berei- chen beurteilt: J Mobilität J Kognitive und kommunikative Fähigkeiten J Verhaltensweisen und psychische Problemlagen J Selbstversorgung J Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingtenAnforde- rungen und Belastungen J Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kon- takte Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag Leistungsbetrag ambulant ambulant ambulant vollstationär (zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © AlexeyTulenkov · adobestock.com

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