Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Neu-Ulm

© goodlu z · adobestock.com Bei einemGebäude mit mehreren Stockwerken ist es empfehlenswert, einen Aufzug miteinzuplanen – selbst wenn dieser nicht gleich eingebaut wird. Wenn der Zugang ebenerdig ist sowie mindestens 90 Zentimeter breit und die Kabine ausreichend groß ist, können auch Rollstuhlfahrer den Aufzug problemlos nutzen. Zudem sollte vor dem Aufzug eine freie Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden sein. Damit sich die Bedienknöpfe für jeden in Reichweite befinden, sollten sie nicht höher als 85 Zentimeter angebracht sein (DIN 18040-1). DieWohnfläche Alle Bewohner sollen sich unabhängig von ihrem Alter und Mobilitätseinschränkungen zu Hause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungs- größe eine wichtige Rolle. Sie sollte es ermögli- chen, dass auf jedes Familienmitglied ein Raum ausreichender Größe entfällt. Die folgenden durch- schnittlichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* J für eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter, J für zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, J für drei Personen circa 75Quadratmeter oder drei Wohnräume, J für vier Personen circa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume, J sowie für jedes weitere Familienmitglied circa zehn Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. *Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Ein Balkon , eine Terrasse oder eine Loggia stei- gern nicht nur denWohnwert, sie ermöglichen den Aufenthalt imFreien auch bei stark eingeschränkter Mobilität. Auch hier sind ein paar Grundregeln zu beachten. Um einen barrierefreien Zugang zu ge- währleisten, sollte die Balkontüre mindestens 90 Zentimeter breit sein. Ideal wäre ein schwellenloser Übergang, damit keine Bewegungseinschränkun- gen entstehen. Des Weiteren ist eine Freifläche von 1,50 x 1,50 Meter notwendig (DIN 18040-2). Allgemeine Einführung 6 Info: Beratungsstelle Barrierefreiheit Architektenkammer Bayern Folgende kostenfreien Beratungen der Architek- tenkammer zur Barrierefreiheit können in An- spruch genommen werden: J allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit J individuelle Erstberatung zu konkreten Projekten J Orientierung im Anbietermarkt Persönliche Beratungstermine können telefo- nisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Ansprechpartner/-in: Geschäftsstelle Marianne Bendl und Charlotte Röttger, M. A Beratungstelefon: +49 89 139880-80 E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de Internet: https://www.byak.de/planen-und-bauen/ beratungsstelle-barrierefreiheit.html

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