Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

Wegweiser für Senioren I 59 Vorsorge Vorbereitung ist alles. Egal, in welcher Lebenssitua- tion Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie kön- nen nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten Sie über den Erbnachlass und über medizinische und organisato- rische Maßnahmen nachdenken. Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Sie können das Schrift- stück handschriftlich verfassen oder gemeinsam mit dem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Beim Notar würden zwar Gebühren anfallen, allerdings hätten Sie den Vorteil, dass das Testament gleich- zeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird und in amtliche Verwahrung kommt. Eine Maßnahme für medizinische Notfälle ist die Pa- tientenverfügung . Dadurch können Sie beispiels- weise festlegen, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklä- rung muss lediglich in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Denn so können Sie festlegen, wer als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidun- gen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in IhremNamen. Die Vorsorgevoll- macht kann sich auf alle relevanten rechtlichen In- halte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizini- schen Behandlung. Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen recht- lichen Betreuer . Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreu- er vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Umauf dieWahl des Betreuers oder Ihres zukünftigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vor- schläge zu berücksichtigen. Bei der Betreuungs- verfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Not- fälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation An- gehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevoll- macht, schneller und einfacher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste , die alle Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Per- sonen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klar- heit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitä- ten vorbereitet zu sein. Auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Al- tersvorsorge kann eine kostenlose Vorsorgemappe heruntergeladen werden, in der alle notwendigen Formulare enthalten sind: www.dia-vorsorge.de/ vorsorgemappe/ © Butch · fotolia.com

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