Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

60 I Wegweiser für Senioren Betreuung – wohin kann ichmichwenden? Über das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geprüft, ob und in wel- chem Umfang eine Betreuung erforderlich ist. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch geprüft, ob nicht andere Hilfen eine Betreuung entbehrlich ma- chen. Jedermann kann eine Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht anregen. Für den Landkreis Neu- Ulm ist dies das Amtsgericht Neu-Ulm. Kontakt: Amtsgericht Neu-Ulm -Abteilung für Betreuungssachen- Schützenstraße 60, 89231 Neu-Ulm Telefon: 0731 70793-422 oder -423 oder -424 Betreuungsstelle Die Betreuungsstelle im Landratsamt Neu-Ulm wirkt in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht -Betreu- ungsgericht- über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat. Die Betreuungsstelle unterstützt darüber hinaus das Betreuungsgericht in bereits anhängigen Betreu- ungsverfahren. Dies gilt insbesondere für die Auf- klärung und Ermittlung des Sachverhalts, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält und für die Ge- winnung geeigneter Betreuer. Vorsorge Weiterhin berät die Betreuungsstelle Betroffene und Angehörige. Sie informiert über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Gegen eine Gebühr beglaubigt die Betreuungsstelle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Kontakt: Landratsamt Neu-Ulm Nebengebäude, Eingang Nord Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm Ansprechpartner bei der Betreuungsstelle: Buchstabe A – D Petra Mörsch, Tel. 0731 7040-52700 Zimmer 220 (Gebäude gegenüber Landratsamt) Buchstabe E – G Heike Zimmermann, Tel. 0731 7040-52720 Zimmer 22 (Gebäude gegenüber Landratsamt) Buchstabe H – M Simon Koesling, Tel. 0731 7040-52710 Zimmer 22 (Gebäude gegenüber Landratsamt) Buchstabe N – S (ohne Sch) Klaus Zankl, Tel. 0731 7040-52730 Zimmer 23 (Gebäude gegenüber Landratsamt) Buchstabe Sch sowie T – Z Sandra Winkler, Tel. 0731 7040-52740 Zimmer 121 (Landratsamt) © artsocks · fotolia.com

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