Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

Wegweiser für Senioren I 59 Pflege Pflegeberatung Seit 01.01.2019 besteht ein Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung durch die Kranken- bzw. Pflegekassen. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Gesetzlich Versicherte können sich u. a. bei der AOK Bayern in nachstehender Niederlassung beraten lassen:  AOK Bayern Meininger Allee 5, 89231 Neu-Ulm Telefon: 0731 70708-0 E-Mail: info@service.by.aok.de Internet: www.aok.de/pk/kontakt/aok-vor-ort Die jeweiligen Pflegeberater sonstiger Pflegekassen können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Privatversicherte und deren Bezugspersonen können sich an die unabhängige Tochter des Verbandes der Privaten Krankenversicherung – compass – wenden. Es besteht eine Beratungsmöglichkeit über Telefon oder Videogespräch sowie bei Ihnen zu Hause:  compass private pflegeberatung GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln Service-Telefon: 0800 1018800 (bundesweit gebührenfrei) E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de Internet: www.compass-pflegeberatung.de Für alle zugänglich ist darüber hinaus die unabhängige Pflegeberatung des Pflegeservice Bayern zu den Themen: • Pflegeversicherung • Organisation von Pflege durch Vermittlung passender Hilfsangebote • Entlastung durch Beratung oder Vermittlung zum persönlichen Pflegebegleiter Service-Telefon: 0800 7721111 (gebührenfrei) Internet: www.pflegeservice-bayern.de Pflegegrade und Leistungen Feststellung der Pflegebedürftigkeit Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern). Für Versicherte der privaten Pflegeversicherung übernimmt dies der Medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherungsunternehmen, Medicproof GmbH, bzw. ein von diesem Unternehmen beauftragter Gutachter. Dabei wird vor allem begutachtet, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: • Mobilität • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Zur Feststellung des Pflegegrades wird ein Punktesystem genutzt, das von Pflegewissenschaftlern erarbeitet und anschließend gesetzlich festgelegt wurde. © auremar · adobestock.com

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