Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

60 I Wegweiser für Senioren Pflege Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, umso höher ist die jeweilige Punktzahl. Die Gesamtsumme der Punkte ergibt anschließend den Pflegegrad. Wobei jedoch die sechs Punkte entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag unterschiedlich gewichtet sind. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad 1. Schwerste Beeinträchtigungen, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden, fällt unter den Pflegegrad 5. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragssteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Alle Leistungen im Überblick In den Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für nach Bundes- und Landesrecht anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro bei der Pflegekasse oder einem privatem Versicherungsunternehmen geltend machen. Seit der Pflegereform 2017 ist der Eigenanteil an den Pflegeheimkosten, der aus eigener Tasche zu zahlen ist, nicht mehr abhängig vom Pflegegrad. D. h., dass bei einer stationären Pflege die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 gleich bleiben. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Das im April 2023 beschlossene PUEG sieht eine Anhebung der Leistungen für stationäre und ambulante Pflege vor. Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge um 5 Prozent angehoben. Zum 1. Januar 2025 steigen dann alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich – in Höhe von 4,5 Prozent an sowie das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen in gleicher Höhe. Das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig von Angehörigen pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden. Art der Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegehilfsmittel 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro Entlastungsbeitrag 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro Wohnumfeldverbes- Bis zu 4.000 Euro pro Person, bei Zusammenwohnen mehrerer sernde Maßnahmen Pflegebedürftiger bis zu viermal 4.000 Euro (max. 16.000 Euro), ab 5 Personen Verteilung mit den Versicherungsträgern abklären Pflegesachleistung für --- 761 Euro 1.432 Euro 1.778 Euro 2.200 Euro häusliche Pflege (01.01.2024) Pflegegeld (01.01.2024) --- 332 Euro 572 Euro 764 Euro 946 Euro Tagespflege --- 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro Kurzzeitpflege --- Pro Jahr bis 1.612 Euro bis zu 8 Wochen, zusätzlich freie Leistungen der Verhinderungspflege bis 1.612 Euro nutzbar (max. 3.224 Euro) Verhinderungspflege --- Pro Jahr bis 1.612 Euro bis zu 6 Wochen, zusätzlich freie Leistungen aus der Kurzzeitpflege bis zu 50 % nutzbar (max. 2.418 Euro) Vollstationäre Pflege 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro Wohngruppenzu- 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro schlag für Pflege-WGs

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