Älter werden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Vorsorge 70 wird der Totenschein dort ausgefüllt. Ansonsten muss ein Arzt diesen vor Ort ausfüllen. Innerhalb von 36 Stun- den nach Eintritt des Todes muss der Tote in eine Leichenhalle gebracht werden. Zudem ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde zu beantragen. Die Hinterbliebenen müssen zudem die Versicherungen des Verstorbenen sowie den möglichen Vermieter, die Versorgungsbetriebe und den Kom- munikationsanbieter des verstorbe- nen Angehörigen von dem Tod in Kenntnis setzen. Ist der Tod durch einen Unfall eingetreten, muss die- ser innerhalb von 48 Stunden dem zuständigen Versicherungsunterneh- men gegenüber angezeigt werden. Der nächste Schritt ist das Aussuchen des Bestatters und die Bestattungs- form. Der Bestatter muss innerhalb von 36 Stunden ausgewählt werden. Ebenfalls sollte (sofern der Verstor- bene einer Glaubensgemeinschaft angehörte) der zuständige Gemein- depfarrer oder sonstige offizielle regionale Vertreter der jeweiligen Glaubensrichtung informiert werden. Die Beerdigung an sich muss eben- falls organisiert werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten auch alle Freunde und Bekannten des Ver- storbenen über den Tod informiert werden. Schließlich muss auch der Nachlass des Verstorbenen geregelt werden. Hierzu sollte in Erfahrung gebracht werden, ob ein Testament des Verstorbenen vorliegt. sollte dieser bei der Beerdigung ent- sprochen werden. Die Art der Bestat- tung ist zum einen abhängig von dem Kulturkreis, aus dem der Ver- storbene stammt, andererseits auch von dessen Religionszugehörigkeit. So werden Muslime beispielsweise nicht in Särgen, sondern in Leinen- tüchern bestattet. Im christlichen Kulturkreis werden insbesondere zwei Bestattungsformen angewandt, nämlich die Sargbestattung und die Brandbestattung – auch Urnenbe- stattung – genannt. Diese beiden Bestattungsformen finden sich auf jedem Friedhof in Deutschland. Ebenfalls angewendet wird die See- bestattung. Hierbei wird die Asche des Verstorbenen auf hoher See ver- streut. Besondere Formen der Bestat- tung stellen beispielsweise Baumbe- stattung dar oder die Bestattung im Weltraum. Bei der Baumbestattung wird die Asche des Verstorbenen unter einem ganz bestimmten Baum begraben. Eine ungewöhnliche Form der Bestattung stellt die Bestattung im Weltraum dar. Hierzu wird eine kleine Kapsel mit der Asche des Ver- storbenen mit einer Trägerrakete in den Weltraum befördert. Auch wenn diese Art der Bestattung heute noch sehr selten ist, ist davon auszugehen, dass sie in der Zukunft durchaus eine der häufigeren Bestattungsarten werden könnte. – – Was ist im Sterbefall zu tun? Die Trennung von einem nahen Angehörigen fällt nicht leicht. Den- noch gilt es, im Todesfall einige organisatorische Dinge zu erledigen. So ist es Pflicht, der zuständigen Gemeinde den Tod des Angehörigen anzuzeigen. Hierzu ist eine Todesbe- scheinigung auszustellen und eine Sterbeurkunde zu beantragen. Stirbt der Angehörige in einer Klinik, so – – Bestattungskosten In Deutschland besteht Bestattungs- pflicht. Angehörige der verstorbenen Person müssen gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge für die Bestat- tung sorgen. Ebenso müssen sie für die dafür notwendigen Kosten auf- kommen. Das Sozialamt übernimmt jedoch die erforderlichen Kosten einer einfachen ortsüblichen Bestattung, wenn es den Angehörigen finanziell nicht zugemutet werden kann. – – Bestattungsvorsorge Der Bestattungsvorsorgevertrag ist in erster Linie ein regulärer Werk- vertrag zwischen dem Bestattungs- unternehmen und demjenigen, der seine eigene Beerdigung bereits im Vorfeld geregelt wissen will. Hier- bei ist der Besteller der Bestattung verpflichtet, dem Bestatter seinen Werklohn zu bezahlen. Der Bestatter wiederum verpflichtet sich im Vor- feld, im Falle des Eintritts des Todes des Auftraggebers den Leichnamdes Verstorbenen nach seinenWünschen zu bestatten. Der Vertrag besitzt eine rechtliche Bindung. Weil es sich gerade um den Wunsch der Bestattung handelt, hat der Ver- trag auch über den Tod des Auftrag- gebers hinaus Bestand. Zudem kann auch kein Angehöriger den Vertrag anfechten. Wichtig ist, dass die Finan- zierung der Bestattung nicht zu Leb- zeiten sichergestellt sein muss. Auch ist der Bestattungsvorsorgevertrag nicht an eine Sterbegeldversicherung gekoppelt. – – Welche Bestattungs­ formen gibt es? Falls sich der Verstorbene in sei- nem Testament auf eine bestimmte Bestattungsform festgelegt hat,

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=