Älter werden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Seniorenwegweiser im landkreis Mecklenburgische Seenplatte 69 – – Vorsorgevollmachten und Betreuungs­ verfügungen Die Betreuungsbehörde unterstützt Bürger in folgenden Fragen: •• Beratung und Unterstützung von Betreuern und Vollmachtnehmern, Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern •• Einführung und Fortbildung der Betreuer •• Unterstützung der Vormund- schaftsgerichte •• Aufklärung zu Vorsorgevollmach- ten und Betreuungsverfügungen •• Beglaubigung von Vorsorgevoll- machten (notwendige Unterlagen: Vorsorgevollmacht, Personalaus- weis) •• Führung von Betreuungen •• Anregung und Förderung von freien Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger •• Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes Was geschieht mit mir, wenn ich aufgrund von Unfall, Krankheit oder Behinderung keine Entscheidun- gen mehr treffen kann? Wer denkt schon – wenn es ihm gut geht – daran, dass morgen alles anders sein könnte? Der Betreuer wird in den bestimm- ten Aufgabenkreisen wie z. B. der Gesundheitssorge, Aufenthaltsbe- stimmung, Vermögenssorge oder Vertretung gegenüber Behörden, die sich je nach Umfang und Grad der Beeinträchtigung richten, tätig. Zum Betreuer können Familienange- hörige bestellt werden. Von Bedeu- tung ist dabei der Wunsch der zu betreuenden Person. Hat die betrof- fene Person keine Angehörigen, kön- nen auch ehrenamtliche Betreuer, Mitarbeiter eines Betreuungsvereins oder der Betreuungsbehörde bzw. freiberuflich tätige Betreuer bestellt werden. Für Ihre persönliche Zukunft kön- nen Sie Vorsorgeregelungen tref- fen, in Form einer Vorsorgevoll- macht, einer Betreuungsverfügung oder einer Patientenverfügung (www.bmj.bund.de). Informationen zu diesen Vorsorge- regelungen, aber auch zum Betreu- ungsrecht, erhalten Sie in der Betreu- ungsbehörde des Gesundheitsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an den Regionalstand- orten Neustrelitz, Neubrandenburg, Demmin und Waren (Müritz). Außenstellen befinden sich in Basedower Straße 74/Haus A 17139 Malchin Telefon: 03994 2999884 Telefax: 03994 239974 Rudolf-Breitscheid-Straße 28 17087 Altentreptow Telefon: 03961 270-222 Telefax: 03961 270-200 Ein jeder von uns kann durch einen Unfall, Schlaganfall, schwere Krank- heit, aber auch altersbedingt in diese Situation kommen. 1. Wer wird dann für mich entschei- den? 2. Wer wird die Anträge bei Behör- den stellen, sich um meine finanziellen Angelegenheiten kümmern und notwendige Hilfen organisieren? 3. Wie werden sie für mich zukünf- tig entscheiden? Für ein Heim, oder kann ich zu Hause bleiben, für eine Operation, für lebensverlängernde Maßnahmen oder dagegen? Viele Menschen sind der Meinung, dass Familienangehö- rige „automatisch“ für sie entschei- den können. Dies ist möglich, soweit ein vollmachtloses Handeln akzep- tiert wird. Ehegatten, Kinder oder Angehörige können ansonsten nur mit erteilter Vollmacht – einer schrift- lichen Willenserklärung – handeln. Wurde niemand bevollmächtigt, ist jedoch aufgrund von Hilfebedürftig- keit eine rechtliche Vertretung erfor- derlich, wird vom Vormundschafts- gericht ein Betreuer bestellt. Betont sei, dass der Hilfebedürftige nicht entmündigt wird. Vorsorge © VRD - Fotolia

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