Älter werden und akitv bleiben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

4. Wohnen im Alter ter Umbau der eigenen Wohnung notwendig, z. B. Türen verbreitern, Treppenlift installieren oder rollstuhlgängige Dusche einbauen. Dafür leistet die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Antragsteller als pflegebedürftig eingestuft ist und einen Pflegegrad hat. Betreutes Wohnen Beim betreuten Wohnen hat man eine eigene Wohnung, meist in entsprechenden Wohnanlagen. In der Wohnung kann man selbstständig leben, es gibt Freizeitangebote und für die zunehmende Hilfsbedürftigkeit ist alles vorbereitet, sowohl baulich als auch in Form der notwendigen Dienstleistungsangebote wie Essensdienst, Haushaltshilfe, Pflegedienste. Betreutes Wohnen steht zum Teil auch hinter Begriffen wie Servicewohnen, Seniorenwohnen, Senioren-Residenz oder Wohnen plus. möchten, dass es generationenübergreifend genutzt werden kann, sind antragsberechtigt. Hilfe und Unterstützung für barrierefreies Wohnen erhalten Sie beim Behindertenverband – Kontakt siehe Abschnitt 2 unter Beirat für Menschen mit Behinderung. 4.2 Wohnmodelle für Seniorinnen und Senioren Der – immer noch häufigste – Verlauf ist der, dass ein Patient/eine betroffene Person nicht mehr in der bisherigen Wohnung leben oder gepflegt werden kann und dann ins Pflegeheim „muss“. Oft ist der Zeitdruck (manchmal auch mangelnde Information) dafür verantwortlich, dass andere Wohn- und Pflegealternativen nicht in Erwägung gezogen werden können. Wer sich jedoch rechtzeitig informiert, hat heute viele Möglichkeiten, das Wohnen im Alter zu gestalten. Prinzipiell gibt es vier Möglichkeiten: • Einzelwohnung: die eigene, bisherige Woh- nung und Unterstützung von außen. • Betreutes Wohnen: eine eigene Wohnung mit organisierten Hilfsangeboten. • Senioren-Wohngemeinschaft: eigenes Zim- mer, gemeinschaftliche Nutzung von Bad, Küche und Wohnzimmer • Altenheim, Pflegeheim Einzelwohnung Wer in der bisherigen Wohnung weiterleben will, kann z. B. durch folgende Hilfen, unterstützt werden: • Ambulante Pflegedienste • Mahlzeitendienste, sog. „Essen auf Rädern“ • Sozialhilfe > Altenhilfe • Hausnotrufsysteme • Pflegehilfsmittel Die Kosten werden teilweise von der Pflegeversicherung übernommen. Informationen dazu erhalten Sie in den Beratungsstellen der Pflegestützpunkte oder bei Ihrer Pflegekasse. In einigen Fällen ist ein altengerech21 © and.one - stock.adobe.com

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