Älter werden und akitv bleiben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

5. Pflegeleistungen und finanzielle Hilfen man gesondert einen Termin für eine Begutachtung zu Hause oder in Ausnahmefällen auch am Telefon. Nach erfolgter Begutachtung wird der Medizinische Dienst seine Empfehlung digital an die Pflegekasse weiterleiten. Diese wird dann einen Bescheid inklusive des Gutachtens an den Antragsteller versenden. Grundsätzlich hat die Pflegekasse ab Eingang des Antrags 25 Arbeitstage Zeit, darüber zu entscheiden. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt dort durch Gutachterinnen oder Gutachter des Medizinischen Dienstes der privaten Pflege-Pflichtversicherung Medicproof. Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor? Mit Stellung des „Antrags auf Pflegeleistungen“ gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Diese kann durch die Pflegekasse oder durch andere Beratungsstellen wie zum Beispiel die Pflegestützpunkte erfolgen. Privat Versicherte können sich an die private Pflegeberatung COMPASS wenden. Diese Einrichtungen beraten und unterstützen Sie zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, somit auch mit einer umfangreichen Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung. Ebenso ist es möglich, sich auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes (www.medizinischerdienst.de/versicherte/ pflegebegutachtung) genauestens darüber zu informieren. 5.1 Pflegebedürftig – was nun? Jeden von uns kann es treffen! Wie schnell ändert sich das eigene Leben, wenn man selbst pflegebedürftig wird oder nahe Angehörige betroffen sind? In dieser Situation ist es wichtig zu wissen, wie man schnelle und kompetente Unterstützung erhalten kann. Eine erste Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Pflege sind die Pflegestützpunkte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Hier erhalten Sie Informationen, kostenlose, trägerneutrale und kompetente Beratung aus einer Hand. Was ist Pflegebedürftigkeit? Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Gesetzes gelten Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – bestehen. Wie beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung? Ein „Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung“ wird bei der Kranken- und Pflegekasse gestellt. Dieser wird nach Anforderung zugesandt oder sofort mündlich am Telefon aufgenommen. Oft gibt es auch die Möglichkeit, diesen auf der Internetseite der Pflegekasse direkt auszufüllen. Auch die Pflegestützpunkte in der Nähe unterstützen dabei. Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse wird diese einen Auftrag an den Medizinischen Dienst auslösen. Von dort erhält 5. PFLEGELEISTUNGEN UND FINANZIELLE HILFEN 25 © Monkey Business - stock.adobe.com

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