Älter werden und akitv bleiben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

5. Pflegeleistungen und finanzielle Hilfen Der/die Pflegebedürftige sollte an der Begutachtung möglichst nicht allein teilnehmen. Angehörige oder andere vertraute Personen leisten oft wichtigen Beistand und können wesentliche Informationen zur häuslichen und pflegerischen Situation beitragen. Die Gutachter orientieren sich an Fragen wie: Was kann der oder die Pflegebedürftige im Alltag allein leisten? Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden? Wie selbstständig ist der oder die Erkrankte? Wobei benötigt er oder sie Hilfe? Zu bewerten sind die eigene Mobilität, geistige oder psychische Einschränkungen, die Selbstversorgung am Körper (z. B. Waschen, Kleiden, …), medizinische und krankheitsbedingte Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte. Probleme bei der Verrichtung der Hauswirtschaft oder die Erledigung von Einkäufen sind nicht pflegerelevant und werden daher nicht bewertet. Eine gute Vorbereitung kann die Aufregung im Vorwege der Begutachtung deutlich reduzieren und kann helfen, dass wesentliche Punkte nicht vergessen werden, die wichtig für die Darstellung der eigenen Situation sind. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt im Normalfall eine persönliche Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) in der Häuslichkeit. Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten ermittelt. Dies geschieht immer in Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Folgende Lebensbereiche (Module) werden bei der Begutachtung durch den MD bewertet: Modul 1: Mobilität Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Modul 4: Selbst- versorgung Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 27 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber Pflege

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