Älter werden und akitv bleiben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

5. Pflegeleistungen und finanzielle Hilfen Beispiel Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden. Oder sie nehmen Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch, welches den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird. Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Pflegegeld Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch die Pflegebedürftigen, die von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt werden, statt von einem ambulanten Pflegedienst. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung ab dem Pflegegrad 2 das sogenannte Pflegegeld. Das Pflegegeld ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt: Pflegegeld für häusliche Pflege Leistungen Pflegebedürftigkeit pro Monat Pflegegrad 2 316 Euro Pflegegrad 3 545 Euro Pflegegrad 4 728 Euro Pflegegrad 5 901 Euro Pflegesachleistungen Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad: Welche Pflegegrade gibt es? Für jedes Kriterium in den genannten Lebensbereichen ermitteln die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, in der Regel anhand eines Punktwerts zwischen 0 (Person kann Aktivität ohne eine helfende Person durchführen, jedoch gegebenenfalls nur mit Hilfsmitteln) und – in der Regel – 3 (Person kann die Aktivität nicht durchführen, auch nicht in Teilen). So wird in jedem Bereich der Grad der Beeinträchtigung sichtbar. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht. Die Pflegegrade und damit auch der Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Diese sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Welche Pflegeleistungen gibt es? Pflege zu Hause Die ambulante Pflege ermöglicht es den Betroffenen, längstmöglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Tritt der Pflegefall ein, haben Pflegebedürftige die Wahl: Sie können sich für Pflegesachleistungen entscheiden, das sind zum 28 © Pixel-Shot - stock.adobe.com

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