Älter werden und akitv bleiben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

5. Pflegeleistungen und finanzielle Hilfen 5.6 Landesblindengeld/ Blindenhilfe Zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Nachteile haben blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen, Anspruch auf eine monatlich gewährte pauschalierte Geldleistung (Landesblindengeld). Ist das Einkommen und Vermögen des Anspruchsberechtigten gering, kann für blinde Menschen ein ergänzender Anspruch auf Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – bestehen. Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe sowie weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei den Stadt- und Kreisverwaltungen. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen der Blinden- und Sehbehinderten-Verband. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldstelle. Blinden- und Sehbehinderten-Verband Neubrandenburg Am Blumenborn 23 17033 Neubrandenburg Telefon: 0395 3698316 info@bsvmv.org http://www.bsvmv.org 5.4 Hilfen zur Pflege Gibt es einen Pflegebedarf, der nicht oder nicht vollständig von der Pflegeversicherung gedeckt ist, kann – wenn eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen – Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sozialamt. 5.5 Wohngeld Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen verfügt (sog. Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Dabei können sowohl Mieter als auch Eigentümer einen Wohngeldanspruch haben. Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen werden anerkannt, soweit diese angemessen sind. Hieraus erwächst für jeden kommunalen Grundsicherungsträger die Pflicht, für seinen Zuständigkeitsbereich die Angemessenheit sowohl der Leistungen für Unterkunft als auch der Leistungen für Heizung zu bestimmen. 39 © gunnar3000 - Fotolia © Africa Studio - stock.adobe.com

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