Heiraten in Neubrandenburg

9 Wissenswerte Änderungen in punkto Finanzen und Versicherungen Das ändert sich steuerlich und bei Versicherungen durch eine Eheschließung Frisch Verheiratete können sich von nun an gemeinsam steuerlich ver- anlagen lassen. Beim sogenannten Splitting-Verfahren werden beide Einkommen zusammengerechnet und dann halbiert. Für das halbe Ein- kommen wird dann die Steuerschuld errechnet und wieder verdoppelt. Durch das Splitting-Verfahren sparen vor allem diejenigen Ehepaare, bei denen ein Partner mehr verdient als der andere. Als Richtwert gelten hier mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens. Der Besser- verdiener sollte dann in die Steuerklasse III wechseln, in welcher der steuerliche Abzug geringer ist. Der Ehepartner mit dem geringeren Ge- halt wechselt in die Steuerklasse V, bei der mehr Steuer einbehalten wird. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, können sie jeweils die Steuerklasse IV wählen, in der beiden gleich viel Lohnsteuer abgezo- gen wird. Bei ihrer Haftpflichtversicherung benötigen Ehepaare nur noch einen Vertrag. Der Partner und auch die im Haushalt lebenden Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Dabei gilt: Haben beide Partner vor der Ehe- schließung eine Haftpflichtversicherung, kann der jüngere Vertrag auf- gehoben werden. Gleiches gilt bei Rechtsschutz- und Hausratsversiche- rungen. Bei letzterer ist aber darauf zu achten, dass keine Unterdeckung auftritt, wenn neue Möbel angeschafft oder alte in eine gemeinsame Wohnung eingebracht werden. Besitzt jeder Ehepartner ein eigenes Auto, sollten sich beide Partner ge- genseitig als Fahrer eintragen lassen, damit der Versicherungsschutz für beide gegeben ist. Für Familien ist eine Risikolebensversicherung unverzichtbar – so sind die Hinterbliebenen im Ernstfall finanziell versorgt. Ratsam ist es, dass beide Partner mit einer Versicherungssumme in Höhe des dreifachen Jahreseinkommens vorsorgen. Formal korrekt Zur Anmeldung einer Eheschließung werden viele Unterlagen benötigt Heiraten ist kompliziert. Es bedarf vieler Formulare und Unterlagen. So muss eine Meldebescheinigung mit Personenstand eingereicht werden, das heißt, es muss eingetragen sein, ob jemand ledig, verwitwet oder geschieden ist. Des Weiteren eine beglaubigte Abschrift des Geburtsein- trages, die bei dem Standesamt zu erhalten ist, bei dem die eigene Ge- burt registriert ist. Sollte Braut oder Bräutigam bereits einmal geschie- den sein, wird eine Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungs- urteil benötigt. Wer verwitwet ist, benötigt eine Sterbeurkunde des ver- storbenen Partners. Voraussetzung für die Eheschließung ist übrigens die Volljährigkeit. Wurde eine vorherige Ehe im Ausland geschlossen, müssen geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangen Ehen eingereicht werden. Bei einer Scheidung im Ausland muss das rechtskräftige Schei- dungsurteil (inklusive Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzungen ferti- gen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten sich Brautpaare beim Standesamt vorab über möglicherweise Anerkennungsverfahren erkun- digen. Beim Standesamt direkt wird die Anmeldung zur Eheschließung aufge- nommen und muss von beiden Partnern unterschrieben werden. Eine Vertretung durch schriftliche Vollmacht ist möglich. Bei Anmeldung sind alle erforderlichen Unterlagen mit einzureichen. © Inga Wehden Fotografie

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