Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine sog. „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro, in der Regel einmalig. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut einen Zuschuss gewähren, wenn sich die individuelle Pflegesituation des Antragstellers gravierend verändert hat. Grundsätzliche Voraussetzung für einen Zuschuss der Pflegekasse ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Wenn alle Planungen nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führen, sollten Sie über einen Umzug nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Programme Leistungen/Anmerkungen Informationen bzw. Antragstellung Bayerisches Wohnungsbauprogramm a) Schaffen von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Prozent, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst • Darlehensbetrag bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent, bei Zweiterwerb max. 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind • Einkommensgrenze gem. Art. 11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn /Kaufvertrag für Kaufeigentumsmaßnahme stellenw Antrag und Beratung: Wohnungsbauförderung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Kontaktdaten siehe Seite 30 Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Internet: www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/ wohneigentum/index.php Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Internet: https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/ downloadcenter/ b) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (Umbau) Menschen mit Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bei baulichen Maßnahmen (z. B. behindertengerechter Badumbau oder Einbau eines Treppenlifts) einmalig ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 Euro, zins- und tilgungsfrei. Einmaliger Verwaltungs- kostenbeitrag von 1,0 Prozent. Antrag vor Umbaubeginn stellen, bei Mietwohnraum Antragstellung durch den Eigentümer. Antrag und Beratung: Wohnungsbauförderung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Kontaktdaten siehe Seite 30 Bayerisches Zinsverbilligungs- programm Schaffen von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehenshöhe beträgt bis zu 1/3 der förderfähigen Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 Euro • Zinssatz hängt von der Kapitalmarktzinsentwicklung ab • Diese Leistungen können mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm (a) kumuliert beantragt werden Antrag und Beratung: Wohnungsbauförderung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Kontaktdaten siehe Seite 30 Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Internet: www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/ wohneigentum/index.php Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Internet: https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/ downloadcenter/ Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 27

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=