Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

26 3.15. Beratung zum Aufenthalt im Heim In Heimangelegenheiten, sowohl im Bereich der Seniorenheime, als auch im Bereich der Behinderteneinrichtungen steht die „Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)“, ehemals „Heimaufsicht“, als Ansprechpartner für Informationen und Beratung zur Verfügung: Die FQA ist stets bemüht, die berechtigten Interessen der Heimbewohnerinnen und -bewohner durchzusetzen. Zu diesem Zweck werden die Einrichtungen regelmäßig unangemeldet überprüft, ob sie die vereinbarten Leistungen in angemessener Weise erbringen. Falls Sie als Angehöriger oder Heimbewohner den Eindruck haben, dass es bei der Versorgung in der Einrichtung Probleme gibt, möchte Ihnen die FQA folgende Vorgehensweise empfehlen: 1. Besprechung mit der zuständigen Stations- bzw. Bereichsleitung 2. Falls dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, Besprechung mit der Heimleitung 3. Falls dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, Kontakt zur FQA. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die FQA wenden. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Sachgebiet Senioren und Betreuung Bahnhofstraße 107, 86633 Neuburg a.d. Donau Frau Rebecca Rein Telefon: 08431 57-533 Fax: 08431 57-540 E-Mail: fqa@neuburg-schrobenhausen.de Internet: www.neuburg-schrobenhausen.de Vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde ein Patienten- und Pflegebeauftragter berufen. Er ist in seiner Funktion unabhängig von der vom Landkreis organisierten FQA und den Trägern. Jeder Bürger kann sich ohne Hemmschwelle vertraulich an ihn wenden. Geschäftsstelle des Patienten- und Pflegebeauftragten: Telefon: 089 540233-951 oder 0911 21542-951 E-Mail: patientenbeauftragter@stmgp.bayern.de Internet: www.patientenportal.bayern.de 3.16. Hilfen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene Dieser Leistungsanspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz soll dazu dienen, den Lebensunterhalt des angesprochenen Personenkreises zu sichern. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Kriegsopferfürsorge Platz der Deutschen Einheit 1 86633 Neuburg a.d. Donau Ansprechpartner: Herr Fritz Rosskopf, Zi. 133 Telefon: 08431 57-267 E-Mail: fritz.rosskopf@neuburg-schrobenhausen.de Internet: www.neuburg-schrobenhausen.de 3.17. Vergünstigungen für Senioren Rentnerausweis Für Altersrentner gibt es oft finanzielle Vergünstigungen. So gibt es Preisermäßigungen beim Besuch kultureller oder sportlicher Veranstaltungen, der Museen oder ähnlichem. Es gibt Sondertarife bei einigen Nahverkehrsmitteln, Fluglinien oder der Deutschen Bahn AG. Um diesen Vorteil nutzen zu können, muss man sich als Rentner ausweisen. Die Rentenanpassungsmitteilung enthält einen Rentnerausweis im Scheckkartenformat. In Verbindung mit dem Personalausweis kann man sich als Rentner ausweisen. Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Ausweis dient gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern usw. als Nachweis und berechtigt zu verschiedenen Vergünstigungen. Hierzu zählen steuerrechtliche Vergünstigungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr etc. 3. Beratung und Information

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