Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

27 Zuständige Stellen in Oberbayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberbayern Bayerstraße 32, 80335 München Telefon: 089 18966-0 Fax: 089 18966-1499 E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de Internet: www.zbfs.bayern.de Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, dem staatlichen Versicherungsamt beim Landratsamt oder direkt bei dem vorgenannten Versorgungsamt (auch Online-Antrag möglich). Ermäßigung/Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Personen mit geringem Einkommen und Schwerbehinderte, in deren Ausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, der sich auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezieht, erhalten oder ganz davon befreit werden. Ermäßigungen und Befreiungen werden nur auf Antrag bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erteilt. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei den Städten und Gemeinden, sowie unter www.rundfunkbeitrag.de (Online-Antrag). Ermäßigung der Telefongebühren Viele Telekommunikationsunternehmen gewähren schwerbehinderten Menschen (insbesondere solchen mit Merkzeichen „RF“) vergünstigte Tarife. Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich näherer Einzelheiten bei Ihrer Telefongesellschaft. Zuzahlungsbefreiung bei den Krankenkassen Damit Sie durch die Zuzahlung finanziell nicht überfordert werden, ist eine Zuzahlung nur bis zur Höhe einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlung mehr zu leisten ist. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Den Antrag auf Befreiung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen! 3.18. Vorsorge im Trauerfall Viele, insbesondere alleinstehende ältere Menschen machen sich Gedanken, wie nach ihrem Tod die Art der Bestattung, die Gestaltung der Trauerfeier, die Wahl der Grabstelle und die Sicherstellung der Grabpflege geregelt werden. Hier bieten die örtlichen Bestattungsunternehmer die Möglichkeit an, diese konkreten Aspekte der Bestattung und Grabpflege bereits zu Lebzeiten nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen festzulegen und eventuell auch einen Geldbetrag hierfür zu hinterlegen. © Photographee-eu · adobestock.com

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