Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

32 5.4. Finanzielle Förderungsmöglichkeiten in Bezug auf bauliche Veränderungen im Wohnungsbau für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf des Freistaates Bayern und andere 5. Wohnen im Alter Programme Leistungen 1. Bayerisches • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Laufzeit 15 Jahre, Wohnungsbauprogramm anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. a) Schaffen von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss Erweiterung oder Erst- und gesondertes Programm Zweiterwerb Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 %, bei Zweiterwerb ergänzender Zuschuss, 10 %, max. 30.000 € b) Anpassung von Wohnraum • Menschen mit Behinderung erhalten an die Behinderung bei Umbau und Einbau, ein leistungsfreies (Umbau und Einbau) Darlehen bis zu 10.000 € Zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungs- kostenbeitrag von 1,0 % 2. Bayerisches • Darlehenshöhe beträgt mind. 15 000 €; Zinsverbilligungsprogramm, max. 1/3 der Gesamtkosten aber nicht weniger als 15.000 € BayernLabo • Zinssatz ca. 1 % unter banküblichen Konditionen Neubau, Erst- und Zweiterwerb • Diese Leistung kann mit Zf 1 Bay. Wohnungs- mit Bindungsfrist bauprogramm und KfW-Mitteln kumuliert beantragt werden 3. a) KfW Altersgerecht Umbauen – Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, Kredit (159) oder, bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit b) KfW Altersgerechtes Umbauen – Bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten Investitionszuschuss (455) maximal 6.250 € pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen (Barrierereduzierung / Einbruchschutz) 4. Modernisierung von Miet- Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100 % der wohnungen der Wohnungs- förderfähigen Kosten. gesellschaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse

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