Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

33 Voraussetzungen Quellenhinweis/Bemerkung/weitere Infos • Antrag vor Baubeginn beim zuständigen https://www.stmb.bayern.de/wohnen/ Landratsamt, der kreisfreien Stadt foerderung/wohneigentum/index.php • Einhaltung der Einkommensgrenze Jährliches Netto-Haushaltseinkommen, ca. Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Stufe III 3-Personen 43.000 € 4-Personen 51.500 € Die Förderung erfolgt nach der sozialen • Angemessenheit der Wohnflächen nach Dringlichkeit der Antragsteller. Nr. 34.4 der WFB 2012 • Eigenkapitalanteil (15-25 % der Baukosten) • Tragbarkeit der Belastung Einkommensgrenze der Stufe III Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG 1-Personen-Haushalt 22.600 € 2-Personen-Haushalt 34.500 € Antrag vor Baubeginn bzw. sechs Monate 3-Personen-Haushalt 43.000 € danach beim zuständigen Landratsamt, Das tatsächliche Haushaltsbruttoeinkommen der kreisfreien Stadt kann deutlich über den genannten Grenzen liegen. Antrag vor Baubeginn! • Antrag vor Baubeginn beim zuständigen www.bayernlabo.de Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt dort finden sich aktuelle Zinssätze • Einhaltung der Einkommensgrenze nach BayWoFG • Selbstnutzer Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Eigenkapital mind. 20 % Tragbarkeit der Belastung • Antrag vor Bau-/Umbaubeginn https://www.kfw.de/inlandsfoerdung/ • Technische Mindestanforderungen Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ • Muss-, Soll-, Kannvorschriften beachten Barrierereduzierung/ Hinweis: Sachverständige sind auch Bauvorlage- Hotline: 0800 5399002 berechtigte und damit alle Architekten, die in der Für Eigentümer, Mieter und Vermieter Liste der Kammer eingetragen sind. Gebäude mind. 15 Jahre alt, www.wohnen.bayern.de mindestens 3 Mietwohnungen oder Bayer. Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG); mindestens 8 stationäre Pflegeplätze aktuelle Zinssätze unter: www.bayernlabo.de https://www.stmb.bayern.de/wohnen foerderung/wohneigentum/index.php

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