Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

47 Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sieht sich in der Verantwortung, seinen Bürgern und Bürgerinnen eine Struktur der pflegerischen Versorgung zur Verfügung zu stellen, die auch den zentralen politischen Forderungen in Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung gerecht wird. Diese lassen sich unter folgende Schlagworte zusammenfassen: Rehabilitation vor Pflege! Diese Forderung impliziert, dass – bevor Pflege als Dienstleistung einsetzt – rehabilitative Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Pflegebedürftigkeit insgesamt zu vermeiden oder zumindest in seinem Ausmaß zu verringern. Ambulant vor stationär! Diese politische Forderung, die auch Niederschlag in die Gesetzgebung gefunden hat, bedeutet, dass ein flächendeckendes ambulantes Versorgungsnetz vorgehalten werden muss und dieses im Bedarfsfall ergänzt wird durch teilstationäre und stationäre Angebote. Im Zentrum steht der alte Mensch! Dieser Grundsatz sollte eigentlich der Leitgedanke für den Einsatz aller Versorgungssysteme sein, ist jedoch gerade im Bereich der pflegerischen Versorgung in der Praxis als Leitgedanke oftmals verloren gegangen. Letztendlich soll der ältere Mensch selbst entscheiden, von wem und auf welche Art er versorgt oder auch nicht versorgt werden möchte. Dies impliziert ein differenziertes System an Dienstleistungen, auf das der alte Mensch zurückgreifen und im Bedarfsfall das für ihn nach eigenen Abwägungen richtige Versorgungsangebot auswählen kann. Die Pflegeversicherung SGB XI Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Die Leistung muss vom Pflegebedürftigen bzw. dessen Bevollmächtigten/Betreuer bei der Pflegekasse beantragt werden. Hauptkriterium der Bewertung ist der Grad der Selbstständigkeit. In sechs Lebensbereichen wird die Selbstständigkeit beurteilt: • Mobilität • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten bzw. • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Es werden fünf Pflegegrade unterschieden. Die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad trifft die zuständige Pflegekasse nach Erstellung eines medizinischen Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei der Begutachtung ist es wichtig, dass die pflegenden Angehörigen den Unterstützungsbedarf relativ genau beschreiben können. Hilfreich hierbei ist der sog. „Einschätzungsbogen“, mit dem Sie sich auf die Pflegebegutachtung vorbereiten können. Erkundigen Sie sich beim Pflegestützpunkt Neuburg-­ Schrobenhausen (siehe Punkt 3.10.), falls Sie Beratung zu diesem Thema wünschen oder Interesse an einem „Einschätzungsbogen“ haben. 7. Pflegerische Versorgung älterer Menschen © fotolia.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=